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Hausordnung bei IKEA Rothenburg

  1.  Die Hausordnung dient der Aufrechterhaltung von Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit auf dem IKEA-Areal und im IKEA-Einrichtungshaus. Sie ist für alle Besucher*innen verbindlich. Mit dem Betreten des Einrichtungshauses wird die Hausordnung von den Besucher*innen anerkannt.

  2.  Das Rauchen und offene Flammen sind im Einrichtungshaus und in der Parkgarage verboten. Das Verbot gilt auch für alle Arten von E-Zigaretten. Es bestehen speziell gekennzeichnete Raucherzonen ausserhalb des Einrichtungshauses.

  3. Die Mitnahme von an der Leine geführten Assistenztieren mit offiziellem Ausweis in das Einrichtungshaus ist erlaubt. Verunreinigungen sind vom Halter / von der Halterin selbst zu entfernen. Weitere Informationen zur Mitnahme von Hunden in das Einrichtungshaus: https://www.ikea.com/ch/de/stores/rothenburg/

  4. Das Fahren jeglicher Geräte wie Rollschuhen, Skateboards, Kickboards u. ä. innerhalb des Einrichtungshauses ist verboten. Ebenso ist die Mitnahme von Fahrgeräten mit Batterie- oder Akkuantrieben in das Einrichtungshaus nicht gestattet. Das Abstellen von Fahrgeräten ist ausschliesslich im dafür vorgesehenen Bereich ausserhalb des Einrichtungshauses erlaubt. Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren sind erlaubt.

  5. Kinder dürfen aus Sicherheitsgründen nur in den dafür vorgesehenen Kindersitzen (wo vorhanden) im Einkaufswagen mitgeführt werden.

  6. Das Benutzen von Einrichtungen und Anlagen auf dem IKEA-Areal wie Spielplätze und Spielgeräte geschieht auf eigene Gefahr. Jede Haftung von IKEA ist ausgeschlossen. Eltern haften für ihre Kinder.

  7. Schliessfächer stehen kostenlos zur Verfügung. Die Benutzung über Nacht ist nicht erlaubt. Alle Schliessfächer werden täglich nach Schliessung des Einrichtungshauses geleert.

  8. Essen und Trinken ist ausschliesslich in den Bereichen von Bistro und Restaurant erlaubt.

  9. Die Mitnahme von bereits bezahlter IKEA-Ware in das Einrichtungshaus ist untersagt. Ausnahmen gelten für die Rückgabe oder den Umtausch beim Kundenservice.

  10. Nach dem Bezahlvorgang können Kontrollen des Kassenbons sowie der persönlichen Tasche/ Rucksack vorgenommen werden. Der entsprechenden Aufforderung ist Folge zu leisten.

  11. Einkaufswagen dürfen nicht vom IKEA-Areal entfernt werden.

  12. Foto- und Videoaufzeichnungen, Auftritte und Veranstaltungen benötigen vorab eine schriftliche Genehmigung von IKEA.

  13. Betteln, jegliche Werbe- oder Verkaufsaktivitäten, Kundenbefragungen, politische Aktivitäten, das Anbringen von Plakaten, das Verteilen von Werbematerial, laute Musik oder andere Störungen sind auf dem ganzen Areal von IKEA verboten.

  14. IKEA haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände, Geldbeträge oder Zahlkarten.

  15. Bei Personen- und Sachschäden ist unverzüglich das IKEA-Personal zu verständigen. Es wird ein Schadens- oder Vorfallsprotokoll durch das IKEA-Personal erstellt.

  16. Autos sind auf den dafür vorgesehenen Flächen zu parkieren. Die Nutzung der Parkflächen ist nur während der Öffnungszeiten des Einrichtungshauses bzw. zwecks Nutzung der Click&Collect-Boxen gestattet. Behinderten- und Familienparkplätze dürfen nur von Berechtigten belegt werden. Das Parkieren über Nacht ist verboten.

  17. Die Parkflächen sind nicht bewacht. IKEA haftet nicht für Schäden an parkierten Fahrzeugen oder bei Diebstählen.

  18. Auf Fahrwegen und Parkplätzen gelten das Eidgenössische Strassenverkehrsgesetz (StVG) und die entsprechenden Verordnungen.

  19. Interne Durchsagen sind zu beachten. Den Anweisungen des Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten.

  20. Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.

  21. Sachbeschädigungen, Vandalenakte, die missbräuchliche Nutzung oder mutwillige Verschmutzung von Einrichtungen, Diebstähle oder Diebstahlversuche werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht. Es wird in jedem Fall eine Umtriebsentschädigung von CHF 200 in Rechnung gestellt.

  22. Diese Hausordnung gilt für das gesamte Areal des IKEA-Einrichtungshauses. Personen, welche gegen diese Hausordnung verstossen oder sich der Aufforderung zur Unterlassung widersetzen, können vom Areal verwiesen und/oder mit einem Hausverbot belegt werden. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, oder Fahrzeuge, welche zu Behinderungen des Geschäftsbetriebs oder von Einsatzfahrzeugen führen, werden kostenpflichtig abgeschleppt. Die Ergreifung von Zivil- und/oder strafrechtlichen Massnahmen bleibt vorbehalten.


IKEA AG
Rothenburg, 4. Februar 2025