Hausordnung bei IKEA Rothenburg
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Die Hausordnung dient der Aufrechterhaltung von Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit auf dem IKEA-Areal und im IKEA-Einrichtungshaus. Sie ist für alle Besucher*innen verbindlich. Mit dem Betreten des Einrichtungshauses wird die Hausordnung von den Besucher*innen anerkannt.
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Das Rauchen und offene Flammen sind im Einrichtungshaus und in der Parkgarage verboten. Das Verbot gilt auch für alle Arten von E-Zigaretten. Es bestehen speziell gekennzeichnete Raucherzonen ausserhalb des Einrichtungshauses.
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Die Mitnahme von an der Leine geführten Assistenztieren mit offiziellem Ausweis in das Einrichtungshaus ist erlaubt. Verunreinigungen sind vom Halter / von der Halterin selbst zu entfernen. Weitere Informationen zur Mitnahme von Hunden in das Einrichtungshaus: https://www.ikea.com/ch/de/stores/rothenburg/
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Das Fahren jeglicher Geräte wie Rollschuhen, Skateboards, Kickboards u. ä. innerhalb des Einrichtungshauses ist verboten. Ebenso ist die Mitnahme von Fahrgeräten mit Batterie- oder Akkuantrieben in das Einrichtungshaus nicht gestattet. Das Abstellen von Fahrgeräten ist ausschliesslich im dafür vorgesehenen Bereich ausserhalb des Einrichtungshauses erlaubt. Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren sind erlaubt.
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Kinder dürfen aus Sicherheitsgründen nur in den dafür vorgesehenen Kindersitzen (wo vorhanden) im Einkaufswagen mitgeführt werden.
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Das Benutzen von Einrichtungen und Anlagen auf dem IKEA-Areal wie Spielplätze und Spielgeräte geschieht auf eigene Gefahr. Jede Haftung von IKEA ist ausgeschlossen. Eltern haften für ihre Kinder.
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Schliessfächer stehen kostenlos zur Verfügung. Die Benutzung über Nacht ist nicht erlaubt. Alle Schliessfächer werden täglich nach Schliessung des Einrichtungshauses geleert.
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Essen und Trinken ist ausschliesslich in den Bereichen von Bistro und Restaurant erlaubt.
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Die Mitnahme von bereits bezahlter IKEA-Ware in das Einrichtungshaus ist untersagt. Ausnahmen gelten für die Rückgabe oder den Umtausch beim Kundenservice.
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Nach dem Bezahlvorgang können Kontrollen des Kassenbons sowie der persönlichen Tasche/ Rucksack vorgenommen werden. Der entsprechenden Aufforderung ist Folge zu leisten.
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Einkaufswagen dürfen nicht vom IKEA-Areal entfernt werden.
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Foto- und Videoaufzeichnungen, Auftritte und Veranstaltungen benötigen vorab eine schriftliche Genehmigung von IKEA.
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Betteln, jegliche Werbe- oder Verkaufsaktivitäten, Kundenbefragungen, politische Aktivitäten, das Anbringen von Plakaten, das Verteilen von Werbematerial, laute Musik oder andere Störungen sind auf dem ganzen Areal von IKEA verboten.
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IKEA haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände, Geldbeträge oder Zahlkarten.
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Bei Personen- und Sachschäden ist unverzüglich das IKEA-Personal zu verständigen. Es wird ein Schadens- oder Vorfallsprotokoll durch das IKEA-Personal erstellt.
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Autos sind auf den dafür vorgesehenen Flächen zu parkieren. Die Nutzung der Parkflächen ist nur während der Öffnungszeiten des Einrichtungshauses bzw. zwecks Nutzung der Click&Collect-Boxen gestattet. Behinderten- und Familienparkplätze dürfen nur von Berechtigten belegt werden. Das Parkieren über Nacht ist verboten.
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Die Parkflächen sind nicht bewacht. IKEA haftet nicht für Schäden an parkierten Fahrzeugen oder bei Diebstählen.
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Auf Fahrwegen und Parkplätzen gelten das Eidgenössische Strassenverkehrsgesetz (StVG) und die entsprechenden Verordnungen.
- Interne Durchsagen sind zu beachten. Den Anweisungen des Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten.
- Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
- Sachbeschädigungen, Vandalenakte, die missbräuchliche Nutzung oder mutwillige Verschmutzung von Einrichtungen, Diebstähle oder Diebstahlversuche werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht. Es wird in jedem Fall eine Umtriebsentschädigung von CHF 200 in Rechnung gestellt.
- Diese Hausordnung gilt für das gesamte Areal des IKEA-Einrichtungshauses. Personen, welche gegen diese Hausordnung verstossen oder sich der Aufforderung zur Unterlassung widersetzen, können vom Areal verwiesen und/oder mit einem Hausverbot belegt werden. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, oder Fahrzeuge, welche zu Behinderungen des Geschäftsbetriebs oder von Einsatzfahrzeugen führen, werden kostenpflichtig abgeschleppt. Die Ergreifung von Zivil- und/oder strafrechtlichen Massnahmen bleibt vorbehalten.
IKEA AG
Rothenburg, 4. Februar 2025