Kann ich eine Rückerstattung der Schweizer Mehrwertsteuer erhalten?
Ja, für Diplomaten und Kunden, die ihre Waren ins Ausland bringen, es ist möglich.
Diplomaten und Kunden, die Waren ins Ausland mitnehmen und online oder in einem Einrichtungshaus einkaufen, können eine Mehrwertsteuerrückerstattung beantragen. Diplomaten müssen mindestens 100 CHF ausgegeben haben, während Kunden mindestens 300 CHF.
Wichtig:
Wenn der Einkauf in einem Einrichtungshaus erfolgt ist, muss der Antrag am selben Tag direkt beim Kundendienst vor Ort gestellt werden.
Nachträglich ist eine Rückerstattung nur noch innerhalb eines Monats und ausschliesslich beim Konsulat in Bern möglich.
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Du kannst bei IKEA mit Euro zum aktuellen Wechselkurs bezahlen. Das Wechselgeld bekommst du in Schweizer Franken zurück.
Mehr erfahrenRückerstattungs- oder Guthabenkarten haben eine Gültigkeit von 10 Jahren, wenn kein Ablaufdatum auf der Karte vermerkt ist. Sie sind in allen Schweizer Einrichtungshäusern und auf unserer Website gültig.
Mehr erfahrenJa. Die Schweiz fördert Solaranlagen (2kWp – 30kWp) mit der Einmalvergütung.
Mehr erfahrenFür Bestellungen in unserem Onlineshop erhältst du automatisch eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Für Einkäufe im Einrichtungshaus, kannst du diese online selbst erstellen.
Mehr erfahrenDie Karten werden nur mit Schweizer Franken aufgeladen.
Mehr erfahrenWir liefern in der gesamten Schweiz und Liechtenstein - sofern der Lieferwagen Zufahrt hat.
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