Kann ich eine Rückerstattung der Schweizer Mehrwertsteuer erhalten?
Ja, für Diplomaten und Kunden, die ihre Waren ins Ausland bringen, es ist möglich.
Diplomaten und Kunden, die Waren ins Ausland mitnehmen und online oder in einem Einrichtungshaus einkaufen, können eine Mehrwertsteuerrückerstattung beantragen. Diplomaten müssen mindestens 100 CHF ausgegeben haben, während Kunden mindestens 300 CHF.
Wichtig:
Wenn der Einkauf in einem Einrichtungshaus erfolgt ist, muss der Antrag am selben Tag direkt beim Kundendienst vor Ort gestellt werden.
Nachträglich ist eine Rückerstattung nur noch innerhalb eines Monats und ausschliesslich beim Konsulat in Bern möglich.
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Die Bezahlung auf Rechnung wird direkt durch unseren Partner Swissbilling abgewickelt und wir haben keine Möglichkeit diese Rechnungen einzusehen.
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Read moreFür alle Bestellungen aus unserem Onlineshop kriegst du automatisch eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
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