Allgemeine Geschäftsbedingungen für die IKEA® for Business Paycard der IKEA Möbelvertrieb OHG
1. Allgemeines
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz „AGB“) gelten ausnahmslos für alle Lieferungen und Leistungen von der IKEA Möbelvertrieb OHG (nachfolgend kurz „IKEA“ genannt, Verweise auf „uns“, „wir“ sind entsprechend auszulegen), ausgenommen Verbrauchergeschäfte im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes. Der Vertragspartner wird im Folgenden kurz „Auftraggeber“ oder „Käufer“genannt (Verweise auf „ihr(e)“ sind entsprechend auszulegen.
1.2 Nebenabreden, Vertragsänderungen sowie mündliche Zusagen unseres Verkaufs und Servicepersonals bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung, unterfertigt durch unsere vertretungsbefugten Organe, sofern sich daraus irgendeine Verpflichtung für uns ergibt. IKEA behält sich das Recht vor, Art und Umfang der gewährten Vorteile in der Zukunft einseitig zu ändern.
1.3 Allgemeine Geschäfts- oder sonstige Vertragsbedingungen des Käufers verpflichten uns nur infolge einer ausdrücklichen Zustimmung. Vertragserfüllungshandlungen von uns gelten nicht als eine solche Zustimmung. Mit der Bestellung oder dem Kauf einer Ware unterwirft sich der Käufer ausdrücklich unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ohne unsere Zustimmung können Rechte unter diesen AGB nicht an Dritte übertragen werden.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der unwirksamen Bestimmungen im Übrigen rechtsverbindlich. Für den Fall der Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung gilt sie als durch eine solche ersetzt, die inhaltlich der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
2. Preise
2.1 Die in unseren Prospekten, Preislisten und sonstigen Werbeschriften angeführten Preise gelten als freibleibend und verstehen sich ab Verkaufsgelände oder Warenlager. Unsere Preise gelten inklusive Umsatzsteuer in gesetzlich vorgeschriebener Höhe und beinhalten die Kosten der in unserem Unternehmen üblichen Verpackung.
2.2 Sofern nicht im Einzelfall andere Preise zugesagt oder vereinbart wurden, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.
3. Vertragsabschluss
3.1 Der Käufer kann die gewünschte Ware mündlich in einem unserer Einrichtungshäuser oder schriftlich bei IKEA bestellen. Ein Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, wenn dem Käufer die Ware ausgehändigt oder eine Lieferung abgesandt wurde oder der Käufer eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten hat.
3.2 Im Falle eines Rücktritts von der Bestellung oder vom Vertrag ist der Käufer verpflichtet uns allenfalls angefallene Fracht- und Transportkosten sowie eine pauschalierte Stornogebühr in Höhe von € 29,– (inkl. gesetzlicher Steuern) zu ersetzen.
4. Lieferung
4.1 Die Lieferfrist beginnt erst mit dem nachweislichen Zugang der Bestellung des Käufers. Unsere Lieferfristen werden nur nach den voraussichtlichen Liefermöglichkeiten angegeben und sind daher unverbindlich. Das Recht zur Teillieferung wird ausdrücklich vorbehalten.
4.2 Unsere Lieferverpflichtung wird durch Ausfolgen der Ware an den Käufer oder mit Absendung der Ware an die vom Käufer angegebene Adresse erfüllt. Eine Versendung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers durch eine von uns auszuwählende und zu beauftragende Spedition, was als vom Käufer genehmigt gilt. Ein vom Käufer entsandter Spediteur oder Frachtführer gilt als vom Käufer bevollmächtigt und beauftragt, die bestellte Ware auf Kosten und Risiko des Käufers zu übernehmen und bei dieser Gelegenheit auf Vollständigkeit und sichtbare Mängel zuprüfen. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Vollmacht zu prüfen.
4.3 Wir sind berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, falls der Käufer Rechnungen aus früheren Käufen nicht fristgerecht beglichen hat. Von einer Lieferung der Ware kann weiters abgesehen werden, wenn Bedenken über die Zahlungsfähigkeit des Käufers bestehen oder wenn über das Vermögen des Käufers die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt worden ist.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Eine gültige IKEA for Business Paycard berechtigt den Kunden, in allen IKEA Einrichtungshäusern innerhalb Österreichs bargeldlos einzukaufen, wobei IKEA sich die Festsetzung eines Kreditlimits vorbehält. Die Rechnungen sind generell binnen 40 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Begleichung ist durch Barzahlung oder Bankeinzug nicht möglich. IKEA ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, die Identität des Verwenders der Karte zu überprüfen, der Kunde haftet somit für die Bezahlung sämtlicher mit seiner IKEA for Business Paycard getätigten Einkäufe. Der Benutzer der IKEA for Business Paycard gilt durch Vorweisen derselben als vom Kunden bevollmächtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden Einkäufe zu tätigen. Bei Auflösung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, die Karte unverzüglichzu retournieren.
5.2 Die IKEA for Business Paycard bleibt Eigentum von IKEA, der Kunde muss diese sicher verwahren und vor Diebstahl schützen. Bei Verlust oder Diebstahl hat der Kunde IKEA unverzüglich unter Nachweis seiner Identität zu benachrichtigen. Der Kunde haftet für alle bis zur Verständigung und damit Sperre veranlassten Einkäufe, sohin auch fürden durch die missbräuchliche Verwendung der IKEA for Business Paycard verursachten Schaden.
5.3 Für alle nicht in bar erfolgenden Zahlungen, wie etwa durch Banküberweisungen oder mittels Scheck, wird als schuldbefreiender Zahlungszeitpunkt ausdrücklich der Tag des Einlangens des Rechnungsbetrages auf unserem auf der Rechnung angegebenenKonto vereinbart. Eine nicht in bar erfolgte Zahlung gilt bei uns erst dann als eingelangt, wenn wir vom Erhalt der Zahlung verständigt worden sind und uns der Zahlungsbetrag unwiderruflich auf unser Konto gutgeschrieben wurde. Eine nicht in bar erfolgte Zahlung gilt daher frühestens zwei Werktage nach Ausstellung der Kontoauszüge an uns als eingegangen, es sei denn, wir erhalten auf Kosten des Käufers durch unsere Bank früher ein Zahlungsaviso. Das Risiko für die Dauer des Überweisungsweges und den Überweisungsvorgang bis zum Einlangen auf unserem Konto trägt der Käufer.
5.4 Tritt mangels Zahlung einer bereits fälligen Rechnung Verzug ein oder erhalten wir Nachricht über eine ungünstige Vermögenslage des Käufers, so werden alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer sofort zur Zahlung fällig, unabhängig von gewährten Zahlungszielen oder eingenommenen Schecks. Darüber hinaus sind wir nach unserer Wahl berechtigt, für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder unter Geltendmachung unseres Schadens vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nichtvollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelung zurückzuhalten. Weiters ist der Auftraggeber nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderung ist gerichtlich rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden.
5.5 Bei – wenn auch unverschuldetem – Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12 % zu verlangen. Weiters ist der Käufer verpflichtet, uns im Verzugsfalle alle dadurch entstandenen Spesen, insbesondere Mahnspesen und Eintreibungskosten, auch jene eines gewerblichen Inkassounternehmens, zu ersetzen.
6. Gewährleistung – Rückgaberecht
6.1 Der Käufer ist auch ohne Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen berechtigt, die Ware unbegrenzt ohne Angabe von Gründen auf eigene Kosten an uns zurückzustellen. Die Rückgabe der Ware hat in der gekauften Form mit Originalverpackung und unter Beifügung des Kassabons zu erfolgen. Die Rückgabe der Ware ist ausgeschlossen, wenn der Käufer die Ware bereits gewerblich genutzt, wirtschaftlichverwertet oder dritten Personen zur Verfügung gestellt hat.
6.2 Abgesehen vom Rückgaberecht des Käufers hat der Käufer im Fall von Mängeln keinen Anspruch auf Wandlung oder Preisminderung. Wir sind berechtigt, einen uns fristgerecht bekanntgegebenen Mangel nach unserer Wahl zu beheben, die mangelhafte Ware zur Gänze oder teilweise auszutauschen oder eine Preisminderung zugewähren.
6.3 Sofern nicht anders gesetzlich geregelt, verjähren Gewährleistungsansprüche in zwölf (12) Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe/Lieferung der Produkte, soweit nicht für einzelne Lieferungsgegenstände besondere Gewährleistungsfristen ausdrücklich vereinbart worden sind. Diese Frist gilt auch für Waren, die mit einem Gebäude oder mit Grund und Boden verbunden worden sind. Der Käufer hat das Vorliegenvon Mängeln zu beweisen. § 924 Satz 2 sowie § 933b ABGB (AllgemeinesBürgerliches Gesetzbuch) finden keine Anwendung.
6.4 Ein Gewährleistungsanspruch des Käufers ist ausgeschlossen, wenn der Mangel auf eine unsachgemäße Behandlung der Ware oder einen abweichend von unserer Anleitung erfolgten Zusammenbau der Möbel zurückzuführen ist. Ein Gewährleistungsanspruch ist weiters ausgeschlossen, wenn außer dem Käufer dritte Personen die Ware bearbeitet oder den Mangel zu beheben versucht haben.
7. Haftung
7.1 Wir haften für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und nur insofern, als uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Der Ersatz von Folgeschäden ist ausgeschlossen.
7.2 Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf von 6 (sechs) Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
7.3 Im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes haften wir für Personenschäden und Sachschäden, die ein Verbraucher erleidet; bei Unternehmern wird der Schaden an Sachen, die sie überwiegend in ihrem Unternehmen verwenden, nicht ersetzt. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ist weiters ausgeschlossen, wenn der Käufer die Ware unsachgemäß behandelt, unter Missachtung der von uns vorgegebenen Anleitung zusammengesetzt hat oder einem Verwendungszweck zuführt, der der Bestimmung oder dem gewöhnlichen Verwendungszweck der Ware widerspricht. Der Haftungsanspruch des Käufers ist zur Gänze ausgeschlossen, wenn die Ware einer dritten Person weitergegeben wurde. Der Käufer ist verpflichtet, im Falle der Weiterveräußerung, soweit zulässig, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowohl für den Hersteller als auch den Importeur durch Freizeichnungsklausel auszuschließen.
7.4 Die Anfechtung des Vertrages und dieser AGB aufgrund von Irrtum wird ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Sämtliche von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Dies gilt auch bei Übergabe von Ware gegen Scheck bis zu dessen Einlösung.
8.2 Die Veräußerung oder Weitergabe der von uns gelieferten und noch unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Ware bedarf unserer schriftlichen Zustimmung und erfolgt unter der mit der Weiterveräußerung ohne weiteres wirksamen Abtretung der Forderung des Käufers aus der Weiterveräußerung an uns. Diese Abtretung verpflichtet den Käufer auf die Dauer unseres wirksamen Eigentumsvorbehaltes, sowohl die abgetretene Forderung in seinen Büchern als solche zu kennzeichnen als auch den Kaufpreis treuhändisch für uns einzuziehen und nachweislich gesondert zu verwahren. Darüber hinaus übernimmt es der Käufer, den Drittschuldner von der Abtretung zu verständigen.
8.3 Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht termingemäß nach, so sind wir berechtigt – auch ohne Nachfristsetzung –, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten sowie die sofortige Rückgabe der Ware zu verlangen, im Falle der Weiterveräußerung selbst die abgetretene Forderung nach Verständigung des Drittschuldners einzuziehen, wobei sich der Käufer verpflichtet, nach erster Aufforderung Name und Anschrift seines Käufers und den Rechnungsbetrag bekanntzugeben.
8.4 Während der Dauer der Wirksamkeit des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer verpflichtet, die Ware in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, im üblichen Rahmen und Ausmaß versichert zu halten und uns unverzüglich zu verständigen, wenn entweder dritte Personen Ansprüche auf die Ware stellen oder sonstige Umstände eintreten, die die Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes berühren.
9. Schutzrechte
Mit dem Verkauf unserer Ware gehen die damit verbundenen Rechte wie insbesondere Patent-, Marken-, Musterschutz-, Urheber- und sonstige Rechte nicht auf den Käufer über.
10. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand und allgemeineGeschäftsbedingungen
10.1 Für sämtliche Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge im internationalen Warenaustausch wird einvernehmlich ausgeschlossen.
10.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in 1010 Wien, Österreich.
10.3 Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung, die sowohl in den IKEA Einrichtungshäusern ausgehängt sind als auch schriftlich, telefonisch oder über Internet angefordert werden können.