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Kann ich mir die Schweizer Mehrwertsteuer erstatten lassen?

Es ist möglich für Diplomaten und Kunden, die ihre Waren ins Ausland bringen.

Diplomat:innen sowie Kund:innen, die ihre Waren ins Ausland mitnehmen und online oder im Einrichtungshaus einkaufen, können eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer (MwSt.) beantragen.
Diplomat:innen müssen mindestens 100 CHF ausgegeben haben.
Kund:innen, die ihre Waren ins Ausland mitnehmen, müssen mindestens 300 CHF ausgegeben haben.
Wichtig:
a. Wenn der Einkauf im Einrichtungshaus getätigt wurde, muss der Antrag noch am selben Tag direkt beim Kundenservice vor Ort eingereicht werden.
b. Wenn der Einkauf online getätigt wurde, bitte kontaktiere uns mit deinem Kaufbeleg und deinen Bankanlagen.
c. Wenn der Einkauf in einem Plan and Order Point getätigt wurde, die Anfrage wird vom Kundenservice des nächstgelegenen Geschäfts bearbeitet.
d. Nachträgliche Rückerstattungen für Diplomat:innen sind nur innerhalb eines Monats und ausschliesslich beim Konsulat in Bern möglich.

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