Allgemeine Geschäftsbedingungen für die IKEA für Unternehmen Bezahlkarte
1. Anwendungsbereich
IKEA ermöglicht Unternehmern, mittels einer IKEA für Unternehmen Bezahlkarte bargeldlos, das heißt auf Rechnung einzukaufen. Diese AGB IKEA für Unternehmen Bezahlkarte regeln die Antragsstellung, Ausgabe und Verwendung der IKEA für Unternehmen Bezahlkarte. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person, oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Antragsstellung, Bonitätsprüfung, Kartenlimit
Nach Erhalt des Antrags führen wir unter Einbindung des Dienstleisters Creditreform Frankfurt Hoffmann & Nikbakht KG eine Bonitätsprüfung durch und ermitteln so das Kartenlimit. Bei einem positiven Ergebnis legen wir in unseren Systemen mit den Daten aus der Anmeldung ein Kundenkonto für das Unternehmen (nachfolgend auch „Kunde“) an und hinterlegen darin das Kartenlimit. Zudem schicken wir dem Kunden die IKEA für Unternehmen Bezahlkarte zu und teilen ihm das Kartenlimit mit. Auf der Karte befinden sich der Name des Kunden, dessen Firma, die zehnstellige Kundennummer und der Name des Karteninhabers. Der Kunde kann pro Antrag bis zu 20 Karten für seine Mitarbeiter beantragen, wobei jede Karte auf einen anderen Karteninhaber lauten muss. Das Kartenlimit gilt unabhängig von der Anzahl der für den Kunden ausgegebenen Karten für das gesamte Unternehmen und wird fortlaufend an die getätigten Einkäufe und erfolgten Zahlungen angepasst. IKEA ist berechtigt, das Kartenlimit nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit anzupassen und wird den Kunden hierüber per E-Mail informieren.
3. Eigentum, Unübertragbarkeit, Gültigkeit
Die Karte bleibt im Eigentum von IKEA. Sie ist sorgfältig zu verwahren. Sie ist nicht übertragbar, aber bei Vorlage einer unterschriebenen Originalvollmacht des Karteninhabers durch einen anderen Mitarbeiter des Kunden nutzbar. Änderungen der Firma des Kunden bzw. des Namens des Karteninhabers, der Anschrift oder sonstiger im Antrag gemachter Angaben sind IKEA unverzüglich per E-Mail an [email protected] mitzuteilen. Bei Verlust oder Diebstahl der IKEA für Unternehmen Bezahlkarte oder beim Verdacht missbräuchlicher Verwendung hat der Kunde IKEA unverzüglich per E-Mail an [email protected] zu unterrichten, damit die Karte gesperrt werden kann. Sofern der Karteninhaber aus dem Unternehmen des Kunden ausscheidet, ist der Kunde verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Karte vernichtet wird.
4. Verwendungsmöglichkeiten
Der Kunde ist berechtigt, mittels Vorlage der IKEA für Unternehmen Bezahlkarte durch den Karteninhaber in den Einrichtungshäusern von IKEA bis zur Ausschöpfung des Kartenlimits Produkte und/oder Services & Leistungen von IKEA bargeldlos durch Unterzeichnung entsprechender Einkaufbelege an der Kasse zu erwerben. Der Einkäufer muss sich hierbei durch Vorlage seines Personalausweises als Karteninhaber oder durch Vorlage der Originalvollmacht des Karteninhabers und seines Personalausweises als Bevollmächtigter ausweisen. Die Vollmacht ist dem Kassenmitarbeiter auszuhändigen. Ohne Vorlage von Karte und Personalausweis (sowie gegebenenfalls Aushändigung der Originalvollmacht) ist ein Einkauf auf Rechnung in den Einrichtungshäusern von IKEA nicht möglich. Alternativ kann die IKEA für Unternehmen Bezahlkarte vom Karteninhaber oder dessen Bevollmächtigten auch zu Einkäufen im Onlineshop von IKEA genutzt werden. Hierzu muss beim Bezahlvorgang die zehnstellige Kundenummer angegeben werden. Zudem gelten in diesem Fall ergänzend die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen Online-Shop von IKEA.
5. Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt
IKEA wird dem Kunden im Anschluss an den Einkauf unter Vorlage der IKEA für Unternehmen Bezahlkarte und Unterzeichnung des Einkaufsbelegs (im entsprechenden IKEA Einrichtungshaus) bzw. unter Eingabe der Kundennummer (im Onlineshop) die Rechnung für den Einkauf per E-Mail übermitteln. Der Rechnungsbetrag ist vom Kunden binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug per Überweisung auszugleichen. Gekaufte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von IKEA.
6. Verantwortung für Antragstellung und Kartennutzung
Die Verantwortung für die Antragstellung und Kartennutzung liegt beim Kunden. Soweit der Kunde bzw. der jeweilige Karteninhaber falsche Angaben macht, Vollmachten für Unbefugte ausstellt, die Karte an unberechtigte Dritte weitergibt oder Produkte und/oder Leistungen unter Vorlage der Karte erworben werden, die der Kunde nicht kaufen möchte oder zu deren Einkauf der Karteninhaber oder Nutzer der Karte nicht befugt ist, geht dies zu Lasten des Kunden, soweit die missbräuchliche Nutzung der Karte für IKEA nicht erkennbar ist. Der Kunde hat in den vorgenannten Fällen die unter Vorlage der IKEA für Unternehmen Bezahlkarte erworbenen Produkte und/oder Dienstleistungen gemäß der entsprechenden Rechnung zu bezahlen und IKEA etwaig entstandenen Schaden zu ersetzen. IKEA ist in den vorgenannten Fällen wie auch dann, wenn der Kunde in Verzug gerät oder schuldhaft gegen Bestimmungen dieser AGB verstößt, darüber hinaus berechtigt, die IKEA für Unternehmen Bezahlkarte(n) des Kunden zu sperren.
7. Verwendungsbeschränkungen
Die IKEA für Unternehmen Bezahlkarte ist nicht für gewerbliche Weiterverkäufer konzipiert. IKEA behält sich vor, die Karte bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte an solche Unternehmen nicht auszustellen bzw. die Nutzung der Karte durch solche Unternehmen abzulehnen und/oder die Karte zu sperren.
8. Haftung
Bei gesetzlich vorgeschriebener verschuldensunabhängiger Haftung (z. B. aus Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz) haftet IKEA unbeschränkt, ebenso bei Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit). IKEA haftet auch unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet IKEA nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten. Unter Kardinalpflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die dem Vertragspartner nach Sinn und Zweck des konkreten Vertrags zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen haftet IKEA jedoch nicht für mittelbare oder unvorhersehbare Schäden, für Mangelfolgeschäden, für entgangenen Gewinn sowie für ausgebliebene Einsparungen. Im Übrigen ist die Haftung von IKEA bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, angestellten Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von IKEA.
9. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 06. August 2025